1. Allgemeines
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der IRRGEHER Dichtungstechnik &
Brandschutz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen. Diese
gelten für alle vertraglichen Beziehungen mit dem Besteller unter Ausschluss von Geschäfts-
bedingungen des Bestellers. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder
Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Der Besteller verzichtet ausdrücklich mit seiner Bestellung auf die Verwendung seiner Geschäfts-
bedingungen, gleich welcher Art.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote unseres Hauses sind freibleibend und unverbindlich. Lieferverträge kommen nur
zustande, wenn wir die Annahme einer Bestellung schriftlich bestätigt haben.
2.2 Veränderungen oder Ergänzungen einer getroffenen Vereinbarung sowie mündlicher Nebenabreden
bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Angaben unseres Hauses zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie Darstellungen der
desselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorge-
sehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffen-
heitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
2.4 Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und
Kostenvoranschlägen sowie dem Besteller zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Prospekten und
anderen Unterlagen und Hilfsmittel vor. Der Besteller darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind
diese Gegenstände an uns vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien vom Besteller zu
vernichten.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Rechnungsbeträge sind sofort, spätestens innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen sofern
keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz zu berechnen. Folgelieferungen
werden bis zur vollständigen Bezahlung offener überfälliger Rechnungen entweder zurückgehalten oder nur
gegen Vorkasse ausgeliefert.
3.3 Bei Preisvereinbarungen mit einer Gültigkeit von mehr als 3 Monate sind wir berechtigt, bei nachweislich stark
veränderten Kosten eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Anderslautende Vereinbarungen müssen
schriftlich bestätigt werden.
3.4 Es gilt als vereinbart, dass wir berechtigt sind, Vorschuss- bzw. Abschlagsrechnungen zu stellen.
3.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, sobald wir über den Betrag frei verfügen können. Die Erfüllung der
Bestellerverpflichtung mittels Wechsel- oder Scheckhereingabe ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die von uns gelieferten Gegenstände (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung der für die Lieferung erteilten Rechnung und aller früheren Rechnungen aus der Geschäfts-
verbindung mit dem Besteller unser alleiniges Eigentum.
4.2 Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand -, so tritt er
hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus
der Veräußerung entstehenden Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.
Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben
und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu
geben und Unterlagen auszuhändigen.
5. Gewährleistung, Sachmängel
5.1 Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
5.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Übergabe an den Besteller oder an den von ihm
bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer
Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom
Besteller genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Übergabe eine schriftliche Mängelrüge
zugeht.
5.3 Es gilt als vereinbart, dass der gelieferte Gegenstand die erforderliche Beschaffenheit auch dann noch erfüllt,
wenn eine verfahrensbedingte Abweichung im branchenüblichen Maß oder z. B. eine Verfärbung der
Oberfläche vorliegt.
5.4 Bei Sachmängeln des gelieferten Gegenstandes sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu
treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des
Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den
Kaufpreis angemessen mindern. Das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
Folgeschäden können von uns in keiner Weise anerkannt werden.
5.5 Die von uns herausgegebenen Gebrauchsanleitungen, Empfehlungen, sowie etwa gemachte Anwendungsvor-
schläge, werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrung in der Praxis gegeben. Sie sind jedoch nicht
verbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. Der Besteller kann aus
unseren Gebrauchsanleitungen, Empfehlungen oder Vorschlägen keine Haftung für Schäden oder Nachteile,
auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, gegen uns herleiten.
6. Abnahmeverpflichtung
6.1 Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Gegenstände nach Übergabe an den Besteller sofort gemäß 5.2
zu prüfen. Die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung bzw. des Verlustes der Sache geht unabhängig
von dem Eigentum an der Sache mit der Annahme des Liefergegenstandes durch den Besteller oder mit der
Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Dritten auf den Besteller über.
6.2 Ist der Besteller mit der Annahme des Liefergegenstandes länger als 14 Tage nach Bereitstellung durch uns
im Rückstand, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten
und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Lagerkosten bei Verzug trägt der Besteller.
Diese belaufen sich auf [0,25]% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro
abgelaufene Woche.
7. Schadensersatzansprüche
Wir haften nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen bei Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.
Unabhängig bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber dem Besteller ist auf einen Maximalbetrag
von 5 % des Lieferumfanges des Vertrages, aus dem der Schadensfall resultiert, pro Jahr und pro Schadensfall
beschränkt.
9. Lieferung
9.1 Die von uns in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Leistungen und Lieferungen gelten stets nur
annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Liefertermine und Lieferfristen auf den Zeitpunkt der
Übergabe an den Spediteur oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
9.2 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere
Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebs-
störungen aller Art, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Streiks, Mangel an
Arbeitskräften) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die
Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von
vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender
Dauer verlängern sich die Leistungs- oder Lieferfristen oder verschieben sich die Leistungs- oder Liefertermine
um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge
der Verzögerung die Abnahme der Leistung oder Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche
schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
9.3 Geraten wir mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug oder wird uns eine Leistung oder Lieferung, gleich
aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des Punkt 8.
dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
9.4 Zu Teillieferungen sind wir ausdrücklich berechtigt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck und Wechselklagen, ist Leverkusen
11. Salvatorische Klausel:
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten.
Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten
wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden.
12. Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Leverkusen.
13. Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.
Stand: 01/2021